OGH Urteil Netzzutrittsentgelt Erzeugungsanlage
Wichtige Informationen:
- Sie müssen vorerst nicht aktiv mit der Kraftwerk Haim KG in Kontakt treten – Die Kraftwerk Haim KG informiert aktiv
- Die Ermittlung des Netzzutrittsentgelts bei Erzeugungsanlagen wurde per 22.10.2024 angepasst
- Die Kraftwerk Haim KG unterschreibt den Verjährungsverzicht – somit kein Risiko einer Verjährung der Ansprüche
- Die Kraftwerk Haim KG wird laufend aktiv alle Kunden informieren
Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an. Diese Entscheidung wurde am 17.10.2024 vom Obersten Gerichtshof (OGH) per Urteil 1Ob85/24t veröffentlicht.
Hier finden Sie alle Informationen zum Urteil.
Basierend auf dem Urteilsspruch hat die Kraftwerk Haim KG die Berechnung des Netzzutrittsentgelts angepasst. Netzzugangsangebote für Erzeugungsanlagen ab dem 17.10.2024 berücksichtigen die Entscheidung des Obersten Gerichtshof.
Für bereits gelegte Netzzugangsangebote und bereits geschlossene Netzzugangsverträge, welche von diesem Urteilsspruch betroffen sind, führt die Kraftwerk Haim KG eine proaktive Prüfung auf Rückerstattungsansprüche der jeweiligen Netzbenutzer durch. Die Kraftwerk Haim KG wird betroffene Kunden laufend aktiv informieren. Wird eine aktive Kundenaktion im Zuge der Abwicklung von Rückforderungsansprüchen benötigt, wird die Kraftwerk Haim KG Sie ebenfalls informieren.